Übertritt

Übertritt auf die Realschule zum Schuljahr 2025/2026

  • Sollten Sie am regulären Informationsabend keine Zeit haben, können wir Sie auch am 19.03.2025 über unser Angebot informieren.
    Melden Sie sich dazu bitte in den Tagen zuvor im Sekretariat an.

  • Folgende Möglichkeiten gibt es zur Anmeldung (Sie finden die Formulare unten im Link)
    - Sie können die ausgefüllten Formulare im oben genannten Zeitraum persönlich im Sekretariat abgegeben.
    - Ebenso können Sie die ausgefüllten Formulare an anmeldung2025@rs-landshut.de senden. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
    - Zudem können Sie die Formulare bis zum 9. Mai 2025 in den Briefkasten der Realschule einwerfen.

Der Flyer für den Übertritt

Wichtige Dokumente

Zur Anmeldung der Grundschüler werden benötigt:

  • Übertrittszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Bestätigung über Lese-Rechtschreib-Störung

Zur Voranmeldung von Mittelschülern und Gymnasiasten wird benötigt:

  • das Zwischenzeugnis der Mittelschule bzw. des Gymnasiums

Formulare zum Übertritt

Die wichtigsten Formulare zum Übertritt an die Staatliche Realschule Landshut finden Sie kompakt im Bereich SERVICE INTERN (Formulare zum Download).

Hier befinden sich weitere Informationen:

Aufnahmevoraussetzungen

Für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt an die Realschule uneingeschränkt möglich.

Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.

  • Bestehen des Probeunterrichts bei mindestens D3, M4 oder D4, M3 oder Elternwille bei D4, M4

Für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt an die Realschule ebenfalls uneingeschränkt möglich.

Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht mehr möglich.
Ausnahme: z. B. Schüler einer Montessori-Schule

Hier gelangen Sie zum Aufnahme-Check!

Übertritt vom Gymnasium

Die Aufnahme in eine Realschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet die Schulleitung der Realschule.

Wird ein Übertritt vom Gymnasium an die Realschule während des Schuljahres angestrebt, ist ein Gutachten des Gymnasiums erforderlich. Für den Übertritt darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein. Der Übertritt setzt vielmehr eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers voraus.

Außerdem sind Beratungsgespräche am Gymnasium mit den Fachlehrkräften, der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft und den Eltern nötig. Die Erfahrung zeigte, dass für manche Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium Schwierigkeiten haben, nicht unbedingt die Realschule allein die geeignete Schulart darstellt.

Die Realschule in Bayern

Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Schulart Realschule.

Übertritt an die Realschule
Mein Bildungsweg

Hier können Sie die zahlreichen Wege und Möglichkeiten in Bayerns Schulen interaktiv abfragen.

Übertritt und Aufnahme

Weitere Informationen zum Übertritt und zur Aufnahme in die Realschule finden Sie hier.

Stimmen zum Übertritt (Bayerischer Realschullehrerverband)

Hier können Sie ein Video auf YouTube ansehen.

Probeunterricht

Detaillierte Informationen zum Probeunterricht können Sie im Bayerischen Realschulnetz im Bereich “Eltern – Prüfungen” nachlesen.

Prüfungsaufgaben des Probeunterrichts

Auf den Seiten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) sind die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre für die Fächer Mathematik und Deutsch zusammengestellt.