Lese-Rechtschreib-Störung

Abklärung einer Lese-Rechtschreib-Störung

Um abzuklären, ob bei Ihrem Kind eine Lese- und/oder Rechtschreib-Störung vorliegt, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt mit Frau Glück auf, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Denken Sie in diesem Zuge auch an die wesentlichen Unterlagen - diese finden Sie nachfolgend aufgelistet.

Benötigte Unterlagen

Zur Überprüfung einer Lese-Rechtschreib-Störung sind vorab folgende Unterlagen nötig:

  • Elternfragebogen (siehe Formulare unten)
  • alle Jahreszeugnisse Ihres Kindes seit der letzten Überprüfung (beim Übertritt an die Realschule: alle Zeugnisse aus der Grundschule)
  • Fachärztliches Gutachten insbesondere vorherige Testwerte (falls vorhanden)
  • Schulpsychologische Bescheinigung (falls vorhanden)
  • Aussagekräftige Schriftprobe (z. B. Deutsch-, Englischschulaufgabe/ Hefteintrag in Kopie; falls vorhanden)

Bitte schicken Sie die Unterlagen in Kopie an die Staatliche Realschule Landshut oder geben Sie diese direkt im Sekretariat für das Fach von Frau Glück ab.

Staatliche Realschule Landshut
Frau Katrin Glück
Christoph-Dorner-Straße 18
84028 Landshut

Formulare