Sicher unterwegs mit der Bahn

Informationsstunden der Deutschen Bahn und der Bundespolizei

Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen sind bei mehreren Workshops von Herrn Viktor Sabelfeld, den Fachreferenten für Prävention von der Deutschen Bahn, und von Frau Pingel von der Bundespolizei über den Bahnverkehr im Allgemeinen und über die Gefahren im Bahnverkehr informiert worden.

Auf einfühlsame wie auch eindringliche Weise wurde mittels adäquater Filmsequenzen und zahlreicher PowerPoint-Folien auf das große Thema „Gefahrenbereiche an Zügen und Gleisen“ eingegangen. Die Referenten schufen eine Atmosphäre, in der die Schüler verschiedenste Fragen stellen konnten und auch von eigenen positiven wie negativen Erlebnissen und Erfahrungen rund ums Thema Zug berichteten.

Den Einstieg bildete das grundsätzliche „Aussehen“ eines Bahnhofs, mit Bahnsteig und Gleisen, was wichtig war, da etliche Kinder doch noch keine eigenen Erfahrungen mit Zügen gesammelt hatten. Der erste große Abschnitt bestand aus dem Kennlernen der Beschilderungen rund um Züge im öffentlichen Raum und im Speziellen an Bahnsteigen und Gleisen. Hierbei wurde erklärt, welche Gefahrenhinweise und Verbote sich hinter den Schildern verbergen. Die Schüler wurden informiert, dass man der DB-Hausordnung stillschweigend zustimmt, wenn man einen Bahnhof betritt. Als oberste Prämisse dabei ist der Grundsatz, niemals ins Gleisbett zu steigen, Schienen illegal zu überqueren oder in den Schienenverkehr einzugreifen. Aber auch Sachbeschädigungen – wie beispielsweise durch Graffiti – sind strengstens verboten. In diesem Themenschwerpunkt ging es somit ausführlich um Gebote und Verbote im Sinne eigenverantwortlichen Handelns zum Eigen- und Fremdschutz und zum Vermeiden teils tödlicher Unfälle in Gleisnähe. Dabei wurde zunächst das legale Überqueren von Gleisen auf Verkehrsstraßen und Fahrradwegen besprochen und erläutert. Darunter fiel z.B. das „Sehen und Hören“, also die bewusste visuelle und auditive Aufmerksamkeit hinsichtlich eines etwaig herannahenden Zuges, ganz egal, ob an beschrankten oder unbeschrankten Übergängen. Beim Überqueren offizieller Bahnübergänge wurde den Kindern vermittelt, auf Schranken zu achten, nicht zu rennen, Fährräder o.Ä. zu schieben und nicht mit Inlineskatern o.Ä. Gleise zu überqueren, um sich selbst sowie Passanten nicht in Gefahr zu bringen. Zu diesem Teil des Workshops gehörte dann auch das adäquate Verhalten an Bahnsteigen, wo unbedingte Aufmerksamkeit bezüglich des Zugverkehrs nötig ist und etwa Ballspielen, Radfahren, Rennen, Schubsen, etc. absolute No-Goes darstellen. Auch das Einhalten des sichtbar ausgewiesenen Sicherheitsabstands an Bahnsteigen zum allgemeinen Selbstschutz und aufgrund der Sogwirkung des aufkommenden Fahrtwinds durch ein- und durchfahrende Züge wurde thematisiert und erklärt, genauso wie das Verbot, auf Züge zu klettern aufgrund der damit verbundenen tödlichen Gefahr eines Stromüberschlags durch Zugoberleitungen.

Diese Gefahrenquellen dienten dann auch als Überleitung zur offensichtlichsten, potenziell tödlichen Gefahr: dem illegalen Betreten des Gleisbetts. Auf die Nachfrage, wer zum Abkürzen einer Wegstrecke illegal über Schienen gehen würde, meldete sich niemand. Als aber im Anschluss das Präventionsteam die provokante Frage stellte, wer ins Gleisbett steigen würde, um sein heruntergefallenes Handy von dort herauszuholen, meldeten sich zahlreiche Kinder und durften dabei schätzen, wie viele Sekunden sie wohl für eine solche Aktion benötigen würden. Durchschnittlich nötig wären dazu laut DB-Team circa. 5 bis 20 Sekunden, was zunächst sehr kurz wirkt und oftmals dazu verführt, „doch nur mal kurz für ein paar Sekunden sowas Wichtiges wie ein Handy“ von den Schienen zu holen.

Sichtlich erstaunt waren die Kinder, als ihnen vorgerechnet wurde, mit wie vielen Metern pro Sekunde sich ein Zug nähert. So wurde den Kindern offensichtlich, dass selbst wenige Sekunden im Gleisbett ausreichen, um einen Zug zu übersehen oder auch Entfernungen zu bereits sichtbaren Zügen falsch einzuschätzen und somit einfach nicht mehr schnell genug reagieren zu können - mit tödlichem Ausgang. Auch die von den Kindern in diesem Zusammenhang angesprochene Notbremsung des Zuges bei Sichtung einer Person im Gleisbett muss keine Rettung für den Menschen bedeuten, was mittels Bremswegberechnungen in Bezug zur jeweiligen Zuggeschwindigkeit aufgezeigt wurde.

Dass die Kinder die Gefahr unterschätzten, sich auch nur sekundenweise ins Gleisbett zu begeben, zeigt, wie wichtig derartige Präventionsmaßnahmen an Schulen sind, da oft erst durch solche ein Gefahrenbewusstsein für bestimmte Situationen geschärft wird.

Um das Handy aus dem Gleisbett zurückzubekommen, kann man sich an Bahnmitarbeiter, Zugführer und Bundespolizisten wenden, damit diese eine Schienensperrung veranlassen. Auch wurden die Kinder animiert, sich generell bei jeder Notlage und Anliegen an die Bundespolizisten und Bahnbeschäftigte zu wenden.

Abschließend stellte die Bundespolizistin noch mögliche rechtliche Konsequenzen bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen Beschilderungen und die DB-Hausordnung vor, die von Verwarnungen über Ordnungswidrigkeitsanzeigen bis hin zu Anzeigen von Straftaten reichen können. Dass derartige Konsequenzen nach Alter und Vorkommnis gestaffelt durchaus schon ab dem siebten Lebensjahr eines Kindes stellvertretend über die Sorgeberechtigten (z.B. hinsichtlich finanzieller Schadensersatzforderungen) geltend gemacht werden können, brachte die Kinder genauso zum Staunen und ins Grübeln, wie die Darstellung der weitaus drastischeren Vergehensrechtsfolgen ab dem 14. Lebensjahr und die daraus resultierenden sozialen und finanziellen etc. Folgen, wie etwa Schuldentitel oder Jugendgerichtsverfahren.

Die Kinder haben in zwei Schulstunden viel Neues gelernt, konnten Fragen stellen und wurden für das wichtige Thema „Sicherheit im Bahnverkehr“ sensibilisiert.

Meidel Cornelia

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